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Strafverteidigung in München
In der komplexen Welt des Strafrechts ist es entscheidend, einen erfahrenen und kompetenten Verteidiger an seiner Seite zu haben. Unsere Kanzlei in München ist auf eine Vielzahl von strafrechtlichen Gebieten spezialisiert und bietet umfassende Unterstützung in verschiedenen Bereichen des Strafrechts. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und Ihnen die bestmögliche Verteidigung zu bieten.
Unsere Schwerpunkte und Fachgebiete
➔ BTM Betäubungsmittelstrafrecht, Drogendelikte ➔ Jugendstrafrecht ➔ Sexualstrafrecht ➔ Wirtschaftsstrafrecht ➔ Steuerstrafrecht ➔ Verkehrsstrafrecht ➔ Waffenrecht ➔ Zollvergehen ➔ Strafbefehl: FAQ ➔ OWi Bußgeld ➔ Häufige Delikte im Strafrecht
Häufige Delikte im Strafrecht
Folgende Delikte aus dem allgemeinen Strafrecht und dem Nebenstrafrecht sind wohl den meisten Menschen geläufig. Wird Ihnen eines dieser Delikte vorgeworfen, verteidigen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise:
- Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen, in der Pflege § 263 StGB
- Aussetzung
- Bankrott
- Bannbruch, § 372 AO
- Begünstigung, Hehlerei
- Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung
- Betrug, Computerbetrug, §§ 263, 263a StGB
- Brandstiftung
- Diebstahl, Bandendiebstahl, Einbruchsdiebstahl, § 242 ff. StGB
- Erpressung und räuberische Erpressung
- Exhibitionistische Handlungen, Exhibitionismus
- Falschverdächtigung, Vortäuschen einer Straftat und Strafvereitelung
- Freiheitsberaubung
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger
- Geldwäsche, leichtfertige Geldwäsche, § 261 StGB
- Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel, § 373 AO
- Hausfriedensbruch
- Insolvenzverschleppung, § 15a Abs. 4, Abs. 5 InsO
- Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB
- Meineid, uneidliche Falschaussage
- Nachstellung, Stalking
- Nötigung
- Raub, räuberischer Diebstahl, § 249 ff., 252 StGB
- Sachbeschädigung
- Schwangerschaftsabbruch
- Sexuelle Belästigung, § 184i StGB
- Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, § 177 StGB
- Steuerhehlerei, § 374 AO
- Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung
- Totschlag, Mord, Fahrlässige Tötung
- Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (Gebrauchsanmaßung)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht)
- Unterlassene Hilfeleistung
- Unterschlagung
- Untreue
- Urkundenfälschung
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz – Drogenstrafrecht, BtMG
- Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB
- Verstöße gegen das Waffenrecht, Waffengesetz, WaffG
- Vollrausch
- Vollstreckungsvereitelung
- Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit, Bestechung
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Häufig in Verbindung mit einer unternehmerischen Tätigkeit vorkommende Delikte finden Sie unter Wirtschaftsstrafrecht.
Allgemeines Strafrecht und Nebenstrafrecht
Die Normen des allgemeinen Strafrechts sind im Strafgesetzbuch (StGB) kodifiziert. Darüber hinaus finden sich zahlreiche Strafvorschriften in strafrechtlichen Nebengesetzen, das sog. Nebenstrafrecht.
Solche Nebengesetze sind beispielsweise die Abgabenordnung (AO) im Steuerrecht, das Aktiengesetz (AktG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Gewerbeordnung (GewO), das GmbH-Gesetz (GmbHG), das Handelsgesetzbuch (HGB), die Insolvenzordnung (InsO), das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das Markengesetz (MarkenG), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Tierschutzgesetz (TierSchG), das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Vereinsgesetz (VereinsG), das Versammlungsgesetz (VersammlG) und das Waffengesetz (WaffG).