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Rechtsanwalt Waffenrecht München

Waffenrecht: Erteilung und des Entzugs der waffenrechtlichen Erlaubnis nach dem Waffengesetz (WaffG)

Das deutsche Waffengesetz (WaffG) regelt detailliert die Bedingungen für die Erteilung und den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse. Dies ist besonders relevant für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, da ihre Erlaubnis hierdurch beeinträchtigt werden könnte.

Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis

Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt gemäß § 4 WaffG die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen voraus. Dazu gehören die Zuverlässigkeit und Eignung des Antragstellers. Zuverlässigkeit bedeutet in diesem Kontext, dass keine Vorstrafen vorliegen dürfen, die auf eine potenzielle Gefährdung hinweisen. Eignung bezieht sich auf die psychische und physische Verfassung sowie die notwendige Sachkunde im Umgang mit Waffen.

Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte ist eine Form der waffenrechtlichen Erlaubnis, die den Besitz, jedoch nicht das Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit gestattet. Sie wird gemäß § 10 WaffG erteilt und ist in der Regel für Jäger, Sportschützen und Waffensammler vorgesehen. Die Ausstellung der Waffenbesitzkarte erfordert den Nachweis der Sachkunde sowie ein berechtigtes Interesse.

Waffenschein

Der Waffenschein, geregelt in § 10 Abs. 4 WaffG, erlaubt es dem Inhaber, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Die Erteilung eines Waffenscheins ist an strengere Voraussetzungen geknüpft und wird in der Regel nur erteilt, wenn ein nachweisbares Bedürfnis besteht. Dies umfasst beispielsweise Sicherheitsbedürfnisse oder besondere berufliche Erfordernisse.

Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis

Ein Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis, sei es der Waffenbesitzkarte oder des Waffenscheins, erfolgt gemäß § 5 WaffG, wenn der Inhaber die Kriterien der Zuverlässigkeit oder Eignung nicht mehr erfüllt. Dies kann aufgrund neuer strafrechtlicher Verurteilungen oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes geschehen.

Die Rolle des Rechtsanwalts und Strafverteidigers

In Fällen, in denen gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt, insbesondere einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht, unerlässlich. Ein erfahrener Anwalt kann die komplexen Bestimmungen des Waffengesetzes analysieren, Ihren Fall individuell bewerten und eine zielgerichtete Verteidigung aufbauen, um Ihre Rechte zu schützen und den Fortbestand Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse zu sichern.

Kontaktieren Sie uns

Die anwaltliche Vertretung ist entscheidend, um die Rechte und Interessen von Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, effektiv zu schützen. Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht kann dabei helfen, die Auswirkungen auf Ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse zu minimieren und eine fundierte Verteidigung in Ihrem Fall zu gewährleisten. Wenn Sie mit Herausforderungen im Bereich des Waffenrechts konfrontiert sind, zögern Sie nicht, professionellen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwalt Kunkel steht im Kontakt mit der Waffenbehörde und den Ermittlungsbehörden an Ihrer Seite.

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