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Rechtsanwalt für Strafrecht in München

Ablauf des Strafverfahrens

Strafverfahren

Das Strafverfahren untergliedert sich in fünf Abschnitte. Das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren, das Rechtsmittelverfahren und das Vollstreckungsverfahren. In jedem dieser Verfahrensabschnitte kann ein engagierter Strafverteidiger tätig werden, um für seinen Mandanten das Bestmögliche zu erreichen.

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren beginnt mit einem Strafantrag oder mit der Kenntniserlangung der Ermittlungsbehörden von einer Straftat. Hierzu reicht ein Anfangsverdacht. In der Regel wird der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren eine Vorladung zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft erhalten.

Zur polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht erscheinen, zu einer staatsanwaltschaftlichen Ladung jedoch schon. In beiden Fällen müssen Sie keine Angaben zur Sache machen, Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben.

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger wird Sie beraten, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, zu schweigen oder bei der Staatsanwaltschaft möglicherweise Angaben zur Sache zu machen, um den Tatverdacht zu entkräften, um möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder einer Festnahme vorzubeugen.

Eine solche Einlassung zur Sache sollte jedoch nur schriftlich durch Ihren Strafverteidiger erfolgen. Ihr Strafverteidiger wird zuvor Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, um die Sache realistisch beurteilen zu können.

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Strafbefehl zu beantragen, um einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft und einer öffentlichen Hauptverhandlung zuvorzukommen und das Verfahren im Falle eines Schuldeingeständnisses abzukürzen.

Zwischenverfahren

Das Zwischenverfahren beginnt mit Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Richter. Dieser entscheidet, ob die Anklage zugelassen wird und es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Das Zwischenverfahren wird in der Strafverteidigung oft vernachlässigt. Ein engagierter Verteidiger kann hier oftmals erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird, ein Strafbefehl erlassen oder die Anklage nicht in sämtlichen Punkten erhoben wird. Im Falle der Einstellung oder eines Strafbefehls wird eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden.

Hauptverfahren

Das Hauptverfahren beginnt mit Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft durch den zuständigen Richter. Der Beschuldigte wird eine Ladung zur öffentlichen Hauptverhandlung bekommen. Nun gilt es durch eine möglichst ausgefeilte Verteidigungsstrategie eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder zumindest eine möglichst niedrige Strafe zu erreichen.

Wird das Verfahren nicht eingestellt, endet das Hauptverfahren mit einem Urteil. Dies kann ein Freispruch oder eine Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sein.

Außerdem kann eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet werden. Maßregeln der Besserung und Sicherung sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung, die Führungsaufsicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Berufsverbot.

Rechtsmittelverfahren

Gegen richterliche Beschlüsse und Urteile können in der Regel Rechtsmittel (Berufung und Revision) sowie weitere förmliche Rechtsbehelfe und formlose Rechtsbehelfe eingelegt werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird die Erfolgsaussichten in Betracht kommender Rechtsbehelfe realistisch beurteilen können und mit Ihnen ausführlich besprechen.

Vollstreckungsverfahren

Das Vollstreckungsverfahren beginnt mit Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls. Die ausgesprochene Strafe wird nun von den staatlichen Vollstreckungsorganen erzwungen und überwacht. Der Verurteilte muss nun eine Geldstrafe bezahlen oder möglicherweise gar eine Strafhaft antreten.

Ein engagierter Strafverteidiger wird seinen Mandanten auch im Vollstreckungsverfahren juristisch begleiten.

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