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Strafverteidiger München: Rechtsanwalt KunkelIhr Anwalt für Strafrecht in München
Als auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir unsere Mandanten mit langjähriger Erfahrung und Expertise bundesweit im Strafrecht. Als Strafverteidiger in München erhalten wir von unseren Mandanten herausragende Bewertungen.
Unsere Schwerpunkte:
➔ BTM Betäubungsmittelstrafrecht, Drogendelikte ➔ Jugendstrafrecht ➔ Sexualstrafrecht ➔ Wirtschaftsstrafrecht ➔ Steuerstrafrecht ➔ Verkehrsstrafrecht ➔ Waffenrecht ➔ Zollvergehen ➔ Strafbefehl: FAQ ➔ OWi Bußgeld ➔ Häufige Delikte im Strafrecht
Sie sind ins Visier von Behörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft geraten? Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen? Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume wurden durchsucht oder es liegt bereits eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl gegen Sie vor?
Wir raten Ihnen, unverzüglich einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Auf keinen Fall sollten Sie mit der Polizei sprechen oder gar einer polizeilichen Vorladung Folge leisten. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Nur einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Ladung müssen Sie folgen – aber auch hier keinesfalls Angaben zur Sache machen, sondern nur Ihre Personalien angeben. Gerade im Strafrecht gilt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.” Daher:
Schweigen und Anwalt anrufen!
Wir werden umgehend Akteneinsicht beantragen, um den gleichen Informationsstand wie Polizei, Staatsanwalt und Richter zu erlangen. Anschließend werden wir eine für Sie vorteilhafte Verteidigungsstrategie ausarbeiten.
Kontaktieren Sie uns so frühzeitig wie möglich. Dadurch können wir in einem frühen Verfahrensstadium eingreifen und möglicherweise eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens erreichen und eine Anklage verhindern. Lässt sich die Tat aufgrund der erdrückenden Beweislage nicht abstreiten, kann durch eine aktive Verteidigung oftmals auch eine Verurteilung im Strafbefehlsverfahren erreicht und eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.
Als Ihr Rechtsanwalt und Strafrechtsverteidiger unterliegen wir einer strengen Schweigepflicht. Wir sprechen mit niemandem über Ihren Fall, wenn Sie uns nicht ausdrücklich dazu ermächtigen.
Wir handeln ausschließlich in Ihrem Interesse!
Ihre Kanzlei für Strafrecht in MünchenAntworten auf die häufigsten Fragen (FAQ):
➔ Brauche ich überhaupt einen Anwalt bzw. Strafverteidiger?
➔ Wann kann ich einen Anwalt beauftragen?
➔ Warum sollte ich einen Strafverteidiger beauftragen?
➔ Wie viele Rechtsanwälte kann ich mit meiner Verteidigung beauftragen?
➔ Ist es sinnvoll, mehrere Strafverteidiger zu beauftragen?
➔ Kann ich meinen Rechtsanwalt jederzeit wechseln?
Brauche ich überhaupt einen Anwalt oder Strafverteidiger?
Grundsätzlich können Sie sich bei leichter Kriminalität auch selbst verteidigen. Nur bei mittelschweren und schweren Delikten wird Ihnen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Vor der Bestellung des Pflichtverteidigers werden Sie angehört.
Der Gesetzgeber gibt Ihnen das Recht, „sich in jeder Lage des Beistandes eines Verteidigers” zu bedienen (§ 137 StPO); das gilt für jedes Stadium des Strafverfahrens. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen; frühe Fehler, z.B. im Ermittlungsverfahren, lassen sich später meist nicht mehr korrigieren. Eine optimale Strafrechtsverteidigung beginnt so früh wie möglich nach Kenntniserlangung vom Tatvorwurf.
Führen Sie niemals selbst Gespräche oder Korrespondenz mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Die Erfahrung zeigt, dass man die Entscheidung, welche Informationen man preisgibt und welche nicht, unbedingt einem Experten überlassen sollte. Selbst wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind, gelingt es in der Praxis oft nicht, die Behörden ebenfalls davon zu überzeugen, denn auch der Täter findet die passende Geschichte. Jedes Wort kann eines zu viel sein und wird im Zweifel gegen Sie verwendet.
Machen Sie daher unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und beauftragen Sie rechtzeitig einen Verteidiger.
Wann kann ich einen Anwalt beauftragen?
In § 137 StPO heißt es: „Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.” Diese Norm kodifiziert das verfassungsmäßige Recht des Beschuldigten, dem Staat niemals ohne Verteidiger gegenüber zu stehen.
Es kann auch schon sinnvoll sein, sich bereits dann der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen, wenn Sie nur den Verdacht haben, das gegen Sie ermittelt wird; möglicherweise steht eine Hausdurchsuchung oder eine Festnahme bevor. Hier kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig über das richtige Verhalten zu informieren.
Warum brauche ich einen Strafverteidiger?
Nur Ihr Strafrechtsverteidiger kann vollständig Akteneinsicht in die Ermittlungsakte bzw. Strafakte erhalten. Um sich umfassend über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren, wird Ihr Strafverteidiger als erstes Einsicht in die Ermittlungs- bzw. Strafakte nehmen. Anschließend wird er Sie umfassend über den Inhalt der Akte informieren und mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie besprechen.
Wie viele Rechtsanwälte kann ich mit meiner Verteidigung beauftragen?
Mit der Vertretung im gerichtlichen Verfahren können Sie maximal drei Strafverteidiger beauftragen (§ 137 Abs. 1 Satz 2 StPO).
Ist es sinnvoll, mehrere Strafverteidiger zu beauftragen?
Das hängt davon ab, welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird. Bei dem Vorwurf schwerer Delikte empfiehlt es sich mitunter, mehr als einen Verteidiger zu beauftragen, da hohe Freiheitsstrafen drohen und die Fälle komplex sein können. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, dass sich der jeweilige Verteidiger auf einen Komplex im Rahmen des Strafverfahrens konzentriert, in dem er die größte Kompetenz hat, während sein Kollege einen anderen Bereich übernimmt.
Ebenso kann es vorteilhaft sein, wenn einer der Verteidiger eine konfrontative, der andere eine kooperative Strategie verfolgt. So können die Vorteile verschiedener Verteidigungsstrategien miteinander kombiniert werden.
Wir verfügen über ein bewährtes Netzwerk kompetenter auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwälte.
Kann ich meinen Rechtsanwalt jederzeit wechseln?
Ja. Sie können Ihren Rechtsanwalt jederzeit wechseln. Sie müssen dafür keine Gründe angeben. Sie können zunächst auch einen neuen Anwalt beauftragen – Ihr neuer Anwalt kann dann für Sie das alte Mandatsverhältnis kündigen.
Als Strafrechtskanzlei stehen wir Ihnen zur Seite!