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Kanzlei Kunkel • Strafverteidigung Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger München
Unsere Kanzlei ist auf das Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung. Dabei greifen wir auf langjährige Erfahrung und umfassende Expertise zurück, um sie bestmöglich zu vertreten. Die positiven Rezensionen unserer Mandanten bestätigt unsere erstklassige Arbeit.
Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen, Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten oder es droht eine Durchsuchung? Handeln Sie sofort und kontaktieren Sie unseren Strafverteidiger für München.
Unsere Schwerpunkte:
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Waffenrecht
- Zollvergehen
- Betäubungsmittel (Btm)
- Sexualstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Internetstrafrecht, Cybercrime
- Strafbefehl – FAQ
- OWi Bußgeld
- Häufige Delikte im Strafrecht
Strafrecht als Kernkompetenz
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten im allgemeinen Strafrecht genauso fundiert wie in komplexen Spezialmaterien wie dem Sexualstrafrecht, dem Jugendstrafrecht, dem Internetstrafrecht, dem Verkehrsstrafrecht, dem Waffenrecht oder dem BTM-Drogen-Strafrecht (Betäubungsmittelstrafrecht).
Die Verteidigung unserer Mandanten gegen Vorwürfe konkreter Delikte wie Diebstahl, Bandendiebstahl, Einbruchsdiebstahl, Betrug, gefährliche Körperverletzung, Raub, räuberischer Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Urkundenfälschung sowie bei Vorwürfen wie sexueller Belästigung, sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung und Vergewaltigung ist dabei unser tägliches Geschäft. Ebenso vertreten wir Sie routiniert bei Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Nötigung im Straßenverkehr.
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei den Unternehmensdelikten. Im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht vertreten wir Vorstände, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Mitarbeiter diskret und mit strategischer Weitsicht. Hierzu zählen Vorwürfe wie Betrug, Abrechnungsbetrug (z. B. im Gesundheitswesen und in der Pflege), Untreue, Geldwäsche, leichtfertige Geldwäsche, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung, Bestechung sowie die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Auch in Spezialgebieten wie dem Zollstrafrecht (Zollvergehen) und Lebensmittelstrafrecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, legen wir für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl ein und begleiten Sie im weiteren Strafverfahren.
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren legen wir gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch ein und verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes, der Nutzung des Handys am Steuer sowie weiterer Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Erfahren Sie mehr über unsere lokalen Besonderheiten und unsere Strafrechtskanzlei zentral im Herzen Münchens.
Als Strafverteidiger in München erhalten wir TOP Bewertungen von unseren Mandanten.
Rechtsanwalt Kunkel steht Ihnen als erfahrener Strafverteidiger in allen Belangen rund um das Strafrecht mit Rat und Tat zur Seite!
Delikte im Strafrecht
Das Strafrecht besteht nicht nur aus den Normen des Strafgesetzbuches (StGB), sondern aus zahlreichen Strafvorschriften in Nebengesetzen. Einige sind allgemein bekannt, andere weniger.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise beraten und verteidigen wir Sie, wenn Ihnen eines oder mehrere dieser Delikte vorgeworfen wird:
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht umfasst Straftaten, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden. Zu den typischen Delikten zählen Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder die Gefährdung des Straßenverkehrs.
Da in diesen Fällen häufig empfindliche Strafen wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot auf dem Spiel stehen, ist eine spezialisierte und frühzeitige Strafverteidigung für Betroffene von enormer Bedeutung.
BTMG Betäubungsmittelstrafrecht – Drogendelikte
Das Betäubungsmittelstrafrecht, auch Drogenstrafrecht genannt, ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), einem Nebengesetz zum Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Das BtMG ist eine Spezialmaterie, die besonderes Fachwissen und praktische Erfahrung aus langjähriger Tätigkeit in der Strafverteidigung erfordert.
Wird Ihnen der Besitz, der Erwerb oder der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Beauftragen Sie Ihren Strafrechtsverteidiger unverzüglich, sobald Sie von den gegen Sie erhobenen Vorwürfen erfahren, um eine möglichst effektive Strafrechtsverteidigung zu ermöglichen.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist eine Spezialmaterie mit eigenem Verfahrensrecht. Nicht die Tat, sondern der jugendliche Täter, der sich in einem Reifungsprozess zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befindet, steht im Mittelpunkt des Verfahrens.
Die Strafe wird weniger von spezialpräventiven Motiven getragen, wie z.B. Vergeltung, Schuld und Sühne. Vielmehr ist das vom Gesetzgeber erklärte Ziel des Strafverfahrens gegen den Jugendlichen oder Heranwachsenden, diesen zu erziehen und zu resozialisieren.
Die Berücksichtigung der Lebensumstände des Jugendlichen und die Einbeziehung seiner Familie sind im Strafverfahren von zentraler Bedeutung.
Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht setzt ein hohes Maß an Vertrauen in den eigenen Strafverteidiger voraus. Der eigene Rechtsanwalt muss umfassend über den Sachverhalt informiert sein, um eine optimale Verteidigungsstrategie für seinen Mandanten entwickeln zu können.
Im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Sexualdelikten wie dem sexuellen Übergriff, der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung oder der sexuellen Selbstbestimmung drohen den Betroffenen häufig eine massive Rufschädigung oder gar der finanzielle Ruin durch einen Verlust des Arbeitsplatzes.
Eine möglichst schnelle und geräuschlose Erledigung des Verfahrens ist daher das Ziel jeder Verteidigung.
Wenn Sie unschuldig sind oder der Vorwurf nicht bewiesen werden kann: Wir kämpfen für Ihren Freispruch.
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht, oft auch als Unternehmensstrafrecht bezeichnet, weist zahlreiche Besonderheiten auf. Nicht nur der Angeklagte, sondern mit ihm auch sein Unternehmen stehen im Fokus der Justiz und möglicherweise der Öffentlichkeit.
Hier sollten Sie nur einen auf diesem Spezialgebiet erfahrenen Rechtsanwalt und Strafrechtsverteidiger mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Steuerstrafrecht
Das deutsche Steuerstrafrecht umfasst die gesetzlichen Bestimmungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen Steuergesetze, wie Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Es legt die rechtlichen Konsequenzen für Handlungen fest, die darauf abzielen, Steuern zu umgehen oder zu verkürzen, und trägt zur Integrität des Steuersystems bei. Die Abgabenordnung (AO) und das Strafgesetzbuch (StGB) bilden die rechtliche Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung, während auch zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen sicherzustellen.
Als Verteidiger ist es meine Aufgabe, die Rechte meiner Mandanten zu wahren und sie vor den Konsequenzen des Steuerstrafrechts zu schützen.
Strafbefehl
Der Strafbefehl steht einem Urteil gleich, ohne dass eine öffentliche Hauptverhandlung stattgefunden hat. Der Empfänger eines Strafbefehls hat daher die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Nach erfolgtem Einspruch gilt für ihn nach wie vor die Unschuldsvermutung und es kommt in der Regel zu einem Gerichtstermin.
Die öffentliche Hauptverhandlung kann mit einem versierten Strafrechtsverteidiger an der Seite in vielen Fällen vermieden werden.
Waffenrecht
Das Waffenrecht ist eine äußerst komplexe Spezialmaterie, die den Umgang mit Waffen und Munition streng reguliert. Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG), wie etwa der illegale Besitz, Erwerb oder das Führen von Schusswaffen und anderen verbotenen Gegenständen, werden konsequent strafrechtlich verfolgt.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Vorwürfe genau prüfen und eine passgenaue Verteidigungsstrategie erarbeiten, um die strafrechtlichen sowie verwaltungsrechtlichen Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten.
Haftbefehl, Festnahme und Verhaftung
Im Ermittlungsverfahren kommt es je nach Schwere des Tatvorwurfs häufig zur Festnahme oder Verhaftung des Verdächtigen. Die Haftgründe können vielfältig sein, müssen jedoch auch einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Mit den Rechtsbehelfen der Haftprüfung und der Rechtsbeschwerde kann gegen die Anordnung der Untersuchungshaft häufig erfolgreich vorgegangen werden.
Strafantrag und Strafanzeige
Sind Sie selbst Opfer einer Straftat geworden oder haben Sie eine solche beobachtet, haben Sie die Möglichkeit Strafantrag zu stellen oder die Straftat anzuzeigen. Dies hängt von der Art des Delikts ab.
Häufig hat ein Opfer auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter, zum Beispiel auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Wir beraten Sie gerne.
Ablauf des Strafverfahrens
Das Strafverfahren gliedert sich in fünf Abschnitte. In jedem dieser Abschnitte gibt es erfolgversprechende Möglichkeiten, für einen Beschuldigten tätig zu werden.
Strafverteidiger Notruf und anwaltlicher Notdienst im Strafrecht
In dringenden Fällen (Notfall) erreichen Sie unseren anwaltlichen Notdienst (Strafverteidiger-Notruf) unter +49 89 41150288 auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten.