Kanzlei Strafrecht München
Für dringende Fälle außerhalb der Bürozeiten: 089 41150288.
Strafverteidiger in München: Anwalt für Strafrecht
Sie haben eine polizeiliche Vorladung oder ein Anhörungsschreiben erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben? In solchen Situationen ist es wichtig, einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht an Ihrer Seite zu haben. Als Rechtsanwalt in München mit Schwerpunkt im Strafrecht stehe ich Ihnen zur Seite und vertrete Ihre Interessen Rund um das Strafrecht.
Sexualstrafrecht: Diskrete und sensible Verteidigung
Das Sexualstrafrecht umfasst Delikte wie sexueller Missbrauch, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexuelle Belästigung. Diese Taten sind in den §§ 174 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Als Strafverteidiger in München bin ich mir der Sensibilität dieser Fälle bewusst und vertrete Sie diskret und fachkundig in allen Belangen des Sexualstrafrechts.
Jugendstrafrecht: Spezialisierte Vertretung für Jugendliche und Heranwachsende
Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regelungen für Personen zwischen 14 und 18 Jahren sowie für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht erzieherische Maßnahmen und Ziele vor, um junge Menschen vor negativen Einflüssen zu schützen. Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht in München kenne ich die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und vertrete Ihr Kind oder Sie als Heranwachsenden kompetent.
Betäubungsmittelstrafrecht: Verteidigung bei Drogendelikten
Im Betäubungsmittelstrafrecht geht es um Delikte im Zusammenhang mit verbotenen Substanzen. Gemäß § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) macht sich strafbar, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft. Als Ihr Strafverteidiger setze ich mich mit den rechtlichen Feinheiten auseinander und vertrete Sie engagiert in diesem Bereich.
Wirtschaftsstrafrecht: Kompetente Vertretung bei Wirtschaftskriminalität
Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten stehen. Dazu gehören beispielsweise Betrug, Untreue, Korruption und Insolvenzdelikte wie die Insolvenzverschleppung. In diesen komplexen Fällen ist es wichtig, einen Rechtsanwalt zu haben, der sich im Wirtschaftsstrafrecht auskennt. Ich stehe Ihnen als Strafverteidiger in München zur Seite und setze mich für Ihre Rechte ein.
Waffenrecht: Verteidigung bei Verstößen gegen das Waffengesetz
Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) können zu empfindlichen Strafen führen. Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht in München kenne ich die rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Waffen und verteidige Sie bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Waffenrecht.
Kapitaldelikte: Verteidigung in schwerwiegenden Straftaten
Zu den Kapitaldelikten zählen die schwerwiegendsten Straftaten im deutschen Strafrecht, wie Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB). Diese Delikte sind mit erheblichen Freiheitsstrafen, im Falle des Mordes sogar mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht in München bin ich mir der Tragweite dieser Vorwürfe bewusst und vertrete Sie in diesen besonders sensiblen Fällen mit der gebotenen Sorgfalt und Expertise. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um ein faires und gerechtes Verfahren sicherzustellen.
Verkehrsstrafrecht: Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht
Im Verkehrsstrafrecht geht es um Straftaten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen. Dazu gehören beispielsweise Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und Unfallflucht (§ 142 StGB). Trunkenheit im Verkehr bezieht sich auf das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss, auch als Trunkenheitsfahrt bezeichnet. Bei Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, entfernt sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort, ohne seine Personalien feststellen zu lassen oder seine Pflichten als Unfallbeteiligter zu erfüllen.
➔ Verkehrsstrafrecht ➔ Trunkenheit im Verkehr
Strafbefehl: Einspruch, Frist
Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil, das ohne Hauptverhandlung erlassen wird. Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Als erfahrener Strafverteidiger in München prüfe ich den Strafbefehl auf Rechtmäßigkeit und unterstütze Sie bei der Einspruchseinlegung, um eine Hauptverhandlung zu erwirken und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
➔ Strafbefehl: FAQ
Festnahme, Haftbefehl und Verhaftung: Sofortige rechtliche Hilfe in kritischen Situationen
Eine Festnahme ist eine vorläufige Maßnahme der Polizei, die dazu dient, eine Person vorübergehend ihrer Freiheit zu berauben, um eine Flucht zu verhindern oder eine Identitätsfeststellung durchzuführen. Im Gegensatz dazu ist ein Haftbefehl eine richterliche Anordnung, die die Inhaftierung einer Person zur Folge hat. Die Verhaftung erfolgt durch die Polizei, die den Haftbefehl vollstreckt.
In Fällen von Festnahme, Haftbefehl und Verhaftung ist es entscheidend, sofort einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Als Strafverteidiger in München bin ich mir der Dringlichkeit dieser Situationen bewusst und stehe Ihnen unverzüglich zur Seite. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Festnahme und des Haftbefehls sowie die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen. Zudem setze ich mich für Ihre Rechte ein und unterstütze Sie bei Haftprüfungsterminen, um Ihre Haftentlassung oder die Aussetzung des Haftbefehls gegen Auflagen zu erreichen. In diesen kritischen Situationen können Sie auf meine Expertise und mein Engagement vertrauen, um eine bestmögliche Lösung zu erzielen.
➔ Festnahme, Haftbefehl und Verhaftung
Zeuge im Strafverfahren: Rechte und Pflichten
Im Strafverfahren spielen Zeugen eine wichtige Rolle, da sie durch ihre Aussagen zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. Als Zeuge sind Sie verpflichtet, vor Gericht auszusagen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Allerdings gibt es auch bestimmte Rechte, die Sie als Zeuge haben.
Als Zeuge im Strafverfahren ist es wichtig, die Unterschiede zwischen dem Auskunftsverweigerungsrecht und dem Zeugnisverweigerungsrecht zu kennen. Das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO bezieht sich auf die Verweigerung der Aussage zu bestimmten Fragen, die den Zeugen selbst oder einen nahen Angehörigen belasten könnten. Das Zeugnisverweigerungsrecht hingegen, geregelt in § 52 StPO, betrifft die vollständige Verweigerung der Aussage in bestimmten Fällen, beispielsweise wenn ein enges Verwandtschafts- oder Eheverhältnis zum Beschuldigten besteht.
Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht in München biete ich Ihnen nicht nur rechtliche Beratung und Begleitung als Zeuge im Strafverfahren an, sondern auch die Möglichkeit, als Zeugenbeistand an Ihrer Seite zu stehen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte als Zeuge zu kennen und geltend zu machen, insbesondere bei der Inanspruchnahme des Auskunftsverweigerungsrechts oder des Zeugnisverweigerungsrechts.
➔ Zeuge im Strafverfahren (Vorladung: Rechte und Pflichten)
Unsere Schwerpunkte
➔ BTM Betäubungsmittelstrafrecht, Drogendelikte ➔ Jugendstrafrecht ➔ Sexualstrafrecht ➔ Wirtschaftsstrafrecht ➔ Steuerstrafrecht ➔ Verkehrsstrafrecht ➔ Waffenrecht ➔ Zollvergehen ➔ Strafbefehl: FAQ ➔ OWi Bußgeld ➔ Häufige Delikte im Strafrecht