Rechtsanwalt für Strafrecht in München
Wirtschaftsstrafrecht | Unternehmensstrafrecht
Unter Wirtschaftsstrafrecht oder Unternehmensstrafrecht versteht man alle Delikte, die im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Betätigung stehen. Dies sind insbesondere
- Betrug
- Untreue
- Geldwäsche
- Unterschlagung
- Urkundenfälschung
- Kapitalanlagebetrug
- Diebstahl geistigen Eigentums
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Steuerhinterziehung, (leichtfertige) Steuerverkürzung
- Zollvergehen: Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten
- Vorteilsannahme und -gewährung
- Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung
- Insolvenzverschleppung
- Lebensmittelstrafrecht, Lebensmittelrecht
Ziel im Wirtschaftsstrafrecht ist es, Schaden von Ihnen und Ihrem Unternehmen abzuwenden, möglichst, ohne dass die Öffentlichkeit und Ihre Kunden davon etwas mitbekommen. Daher ist eine frühzeitige Abstimmung mit einem erfahrenen Strafverteidiger zu empfehlen.
Ihr Strafverteidiger wird sofort Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen eine auf Ihre und die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtete Verteidigungsstrategie ausarbeiten.
Sofern keine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann und sich die Tat nicht abstreiten lässt, gibt es die Möglichkeit ein Strafbefehlsverfahren zu beantragen. Sollte Ihr Strafverteidiger in Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Gericht den Erlass eines Strafbefehls erreichen, kommt es zu keiner öffentlichen Verhandlung.
Gerne arbeiten wir eine für Sie und Ihr Unternehmen geeignete Verteidigungsstrategie heraus.