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Rechtsanwalt für Strafrecht in München

Sexualstrafrecht | Sexualrecht

Das Sexualstrafrecht bzw. Sexualrecht setzt ein hohes Maß an Vertrauen in den eigenen Anwalt voraus. Nur wenn der eigene Strafverteidiger die tatsächlichen Vorgänge im Detail kennt, wird er eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie ausarbeiten können. Ihr Strafverteidiger ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet!

Gerade beim Vorwurf von Sexualdelikten wie beispielsweise dem sexuellen Übergriff, der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung oder der sexuellen Belästigung droht eine massive Beschädigung des guten Rufes des Beschuldigten. Dies führt oftmals nicht nur zu starken Veränderungen im persönlichen Umfeld des Betroffenen, wenn Familie und Freunde zunehmend auf Distanz gehen.

Vielmehr ist auch das berufliche Umfeld in besonderem Maße betroffen, wenn die Vorwürfe an die Öffentlichkeit gelangen. Dies geht bis zum Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Arbeitgeber von den Vorwürfen erfährt, und zur Vernichtung der finanziellen Existenz.

Der Vorwurf sexueller Strafdelikte darf keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden – gleich wie abstrus und unberechtigt die Vorwürfe im Einzelfall sein mögen.

Eine Verurteilung führt in der Regel nicht nur zu einer Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis, sondern in vielen Staaten auch zu einem Einreiseverbot.

Die richtige Verteidigungsstrategie

Aufgrund der häufig schwerwiegenden Folgen für den Beschuldigten, sowohl im persönlichen wie auch beruflichen Umfeld, ist die möglichst frühzeitige Ausarbeitung einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie enorm wichtig. Sofort wenn der Beschuldigte erstmals mit den Vorwürfen konfrontiert wird, sollte daher ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger zur Hilfe gezogen werden.

Wenn sich die Vorwürfe nicht in Gänze abstreiten lassen, ist gerade im Sexualstrafrecht eine möglichst schnelle und geräuschlose Beendigung des Verfahrens oberstes Gebot. Hier bietet sich häufig die Möglichkeit einer Verständigung des Angeklagten mit Gericht und Staatsanwaltschaft an. Dies wird gemeinhin als „Deal” bezeichnet. Für die notwendigen Verhandlungen mit Gericht und Staatsanwalt – die hinter verschlossenen Türen und ohne Öffentlichkeit stattfinden – bedarf es viel Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl.

Einem auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt wird es gelingen, mit Gericht und Staatsanwaltschaft erfolgreich aushandeln, dass gegen ein Geständnis oder Teilgeständnis eine maximale Strafhöhe zugesagt wird, die nicht überschritten werden darf. Nur wenn der Deal mit Zustimmung des Betroffenen zustande kommt, darf das Geständnis verwertet werden.

Sollten die Vorwürfe unberechtigt sein – der Betroffene also unschuldig sein – oder sich nicht beweisen lassen, wird das Ziel der Strafverteidigung von Anfang an ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens sein. Letzteres hat den Vorteil, dass dies noch vor der öffentlichen Hauptverhandlung erreicht werden kann.

Wie immer im Strafrecht gilt: Erscheinen Sie niemals zu einer polizeilichen Vorladung! Reden Sie nicht mit Polizeibeamten über die Vorwürfe, machen Sie keine Angaben. Sollten Sie eine Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Ermittlungsrichters erhalten, sind sie ebenfalls nicht verpflichtet, sich dort zur Sache zur äußern – sie müssen nur Erscheinen und Ihre Personalien angeben. Generell empfiehlt es sich aber aus Erfahrung, beispielsweise um möglichen Fangfragen zuvorzukommen, auch dort nur mit Ihrem Strafverteidiger zu erscheinen, der Ihnen zur Seite steht und Ihre Rechte wahrnimmt.

Rechtsanwalt Kunkel, erfahrener Strafverteidiger in Sexualdelikten, steht Ihnen für ein ausgiebiges Beratungsgespräch zur Verfügung, um eine auf Ihren Fall optimierte Verteidigungsstrategie herauszuarbeiten.

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Hervorragende Bewertungen für die Kanzlei Kunkel