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Anwalt Strafrecht MünchenStrafverteidiger Kanzlei München
Unsere Kanzlei ist auf das Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung. Dabei greifen wir auf langjährige Erfahrung und umfassende Expertise zurück, um sie bestmöglich zu vertreten. Die positiven Rezensionen unserer Mandanten bestätigt unsere erstklassige Arbeit.
Unsere Schwerpunkte:
➔ BTM Betäubungsmittelstrafrecht, Drogendelikte ➔ Jugendstrafrecht ➔ Sexualstrafrecht ➔ Wirtschaftsstrafrecht ➔ Steuerstrafrecht ➔ Verkehrsstrafrecht ➔ Waffenrecht ➔ Zollvergehen ➔ Strafbefehl: FAQ ➔ OWi Bußgeld ➔ Häufige Delikte im Strafrecht
Strafrecht
Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten umfassend im Strafrecht.
Als Strafverteidiger vertreten wir die Interessen unserer Mandanten im allgemeinen Strafrecht genauso wie im Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Internetstrafrecht, BTM-Drogen-Strafrecht (Betäubungsmittelstrafrecht) sowie im Verkehrsstrafrecht.
Die Verteidigung unserer Mandanten gegen Vorwürfe strafrechtlicher Delikte wie Diebstahl, Betrug, gefährliche Körperverletzung, Raub, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Urkundenfälschung u.v.m. sind unser tägliches Geschäft.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Strafrecht liegt bei den Unternehmensdelikten, dem sog. Wirtschaftsstrafrecht. Hierzu zählen Delikte wie Betrug, Untreue, Geldwäsche, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung, Bestechung sowie Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Als Strafrechtskanzlei vertreten wir Sie als Vorstand, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Mitarbeiter eines großes oder mittelständischen Unternehmens, sofern Ihnen eine Straftat im Zusammenhang mit Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit vorgeworfen wird.
Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, legen wir für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl ein und begleiten Sie im weiteren Strafverfahren.
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren legen wir gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch ein und verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes, der Nutzung des Handys am Steuer sowie weiterer Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Als Strafverteidiger in München erhalten wir TOP Bewertungen von unseren Mandanten.
Rechtsanwalt Kunkel steht Ihnen als erfahrener Strafverteidiger in allen Belangen rund um das Strafrecht mit Rat und Tat zur Seite!
Strafverteidiger München: Kanzlei Kunkel
Delikte im Strafrecht
Das Strafrecht besteht nicht nur aus den Normen des Strafgesetzbuches (StGB), sondern aus zahlreichen Strafvorschriften in Nebengesetzen. Einige sind allgemein bekannt, andere weniger.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise beraten und verteidigen wir Sie, wenn Ihnen eines oder mehrere dieser Delikte vorgeworfen wird:
BTMG Betäubungsmittelstrafrecht – Drogendelikte
Das Betäubungsmittelstrafrecht, auch Drogenstrafrecht genannt, ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), einem Nebengesetz zum Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Das BtMG ist eine Spezialmaterie, die besonderes Fachwissen und praktische Erfahrung aus langjähriger Tätigkeit in der Strafverteidigung erfordert.
Wird Ihnen der Besitz, der Erwerb oder der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Beauftragen Sie Ihren Strafrechtsverteidiger unverzüglich, sobald Sie von den gegen Sie erhobenen Vorwürfen erfahren, um eine möglichst effektive Strafrechtsverteidigung zu ermöglichen.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist eine Spezialmaterie mit eigenem Verfahrensrecht. Nicht die Tat, sondern der jugendliche Täter, der sich in einem Reifungsprozess zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befindet, steht im Mittelpunkt des Verfahrens.
Die Strafe wird weniger von spezialpräventiven Motiven getragen, wie z.B. Vergeltung, Schuld und Sühne. Vielmehr ist das vom Gesetzgeber erklärte Ziel des Strafverfahrens gegen den Jugendlichen oder Heranwachsenden, diesen zu erziehen und zu resozialisieren.
Die Berücksichtigung der Lebensumstände des Jugendlichen und die Einbeziehung seiner Familie sind im Strafverfahren von zentraler Bedeutung.
Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht setzt ein hohes Maß an Vertrauen in den eigenen Strafverteidiger voraus. Der eigene Rechtsanwalt muss umfassend über den Sachverhalt informiert sein, um eine optimale Verteidigungsstrategie für seinen Mandanten entwickeln zu können.
Im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Sexualdelikten wie dem sexuellen Übergriff, der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung oder der sexuellen Selbstbestimmung drohen den Betroffenen häufig eine massive Rufschädigung oder gar der finanzielle Ruin durch einen Verlust des Arbeitsplatzes.
Eine möglichst schnelle und geräuschlose Erledigung des Verfahrens ist daher das Ziel jeder Verteidigung.
Wenn Sie unschuldig sind oder der Vorwurf nicht bewiesen werden kann: Wir kämpfen für Ihren Freispruch.
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht, oft auch als Unternehmensstrafrecht bezeichnet, weist zahlreiche Besonderheiten auf. Nicht nur der Angeklagte, sondern mit ihm auch sein Unternehmen stehen im Fokus der Justiz und möglicherweise der Öffentlichkeit.
Hier sollten Sie nur einen auf diesem Spezialgebiet erfahrenen Rechtsanwalt und Strafrechtsverteidiger mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Steuerstrafrecht
Das deutsche Steuerstrafrecht umfasst die gesetzlichen Bestimmungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen Steuergesetze, wie Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Es legt die rechtlichen Konsequenzen für Handlungen fest, die darauf abzielen, Steuern zu umgehen oder zu verkürzen, und trägt zur Integrität des Steuersystems bei. Die Abgabenordnung (AO) und das Strafgesetzbuch (StGB) bilden die rechtliche Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung, während auch zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen sicherzustellen.
Als Verteidiger ist es meine Aufgabe, die Rechte meiner Mandanten zu wahren und sie vor den Konsequenzen des Steuerstrafrechts zu schützen.
Strafbefehl
Der Strafbefehl steht einem Urteil gleich, ohne dass eine öffentliche Hauptverhandlung stattgefunden hat. Der Empfänger eines Strafbefehls hat daher die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Nach erfolgtem Einspruch gilt für ihn nach wie vor die Unschuldsvermutung und es kommt in der Regel zu einem Gerichtstermin.
Die öffentliche Hauptverhandlung kann mit einem versierten Strafrechtsverteidiger an der Seite in vielen Fällen vermieden werden.
Haftbefehl, Festnahme und Verhaftung
Im Ermittlungsverfahren kommt es je nach Schwere des Tatvorwurfs häufig zur Festnahme oder Verhaftung des Verdächtigen. Die Haftgründe können vielfältig sein, müssen jedoch auch einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Mit den Rechtsbehelfen der Haftprüfung und der Rechtsbeschwerde kann gegen die Anordnung der Untersuchungshaft häufig erfolgreich vorgegangen werden.
Strafantrag und Strafanzeige
Sind Sie selbst Opfer einer Straftat geworden oder haben Sie eine solche beobachtet, haben Sie die Möglichkeit Strafantrag zu stellen oder die Straftat anzuzeigen. Dies hängt von der Art des Delikts ab.
Häufig hat ein Opfer auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter, zum Beispiel auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Wir beraten Sie gerne.
Ablauf des Strafverfahrens
Das Strafverfahren gliedert sich in fünf Abschnitte. In jedem dieser Abschnitte gibt es erfolgversprechende Möglichkeiten, für einen Beschuldigten tätig zu werden.
Strafverteidiger Notruf und anwaltlicher Notdienst im Strafrecht
In dringenden Fällen (Notfall) erreichen Sie unseren anwaltlichen Notdienst (Strafverteidiger-Notruf) unter +49 89 41150288 auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten.